Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen yeahs.de – Bossert, Haschke GbR (nachfolgend „Agentur“) mit Sitz in Bayreuth und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, App-Entwicklung, Corporate Design, Printdesign, Online-Marketing, Hosting, Wartung, SEO, Social Media sowie sonstige digitale Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung vorab ausdrücklich in Textform zustimmt. Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots der Agentur in Textform oder durch Auftragsbestätigung zustande. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Leistungsnachweisen (z. B. Pflichtenheft, Storybook, Designspezifikation) und ggf. Change Requests. Änderungswünsche nach Vertragsschluss gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach aktuellem Tagessatz bzw. gemäß Angebot vergütet.
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Schriften, rechtliche Hinweise), Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig und in vereinbarter Qualität bereit. Er sichert zu, für überlassene Inhalte die erforderlichen Rechte zu besitzen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender/verspäteter Zuarbeit verlängern Fristen angemessen und berechtigen die Agentur zur gesonderten Vergütung des Mehraufwands.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Arbeitsergebnisse (Entwürfe, Layouts, Quellcode, Konzepte, Mockups, Daten, Datenträger) Eigentum der Agentur. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang und Zweck. Weitergehende Nutzungen (z. B. Re-Branding, Weiterlizenzierung, Template-Verwertung) bedürfen der vorherigen Textform-Zustimmung der Agentur. Die Agentur bleibt Urheberin; Urhebervermerke dürfen nicht entfernt werden.
Bei Einsatz von Open-Source-Software oder Drittkomponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen zusätzlich. Soweit Open-Source-Lizenzen Pflichttexte, Lizenzhinweise oder Codebereitstellung verlangen, erfüllt die Agentur diese Anforderungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe des gesamten Projektquellcodes besteht nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Nach Fertigstellung stellt die Agentur die Leistungen in einer Abnahmeversion bereit. Der Kunde prüft binnen 10 Werktagen und erklärt Abnahme oder meldet konkrete, reproduzierbare Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen. UAT-Tests, Content-Befüllung und rechtliche Prüfungen (z. B. Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner) obliegen dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
Bei berechtigten Mängeln leistet die Agentur zunächst Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 11. Gewährleistungsrechte entfallen bei unbefugten Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
Die Agentur schuldet eine fachgerechte Umsetzung nach anerkanntem Stand der Technik, nicht jedoch bestimmte Erfolge (z. B. Rankings, Leads, Umsätze, Klickpreise, Conversion-Raten). Algorithmen-/Plattform-Änderungen, Marktbewegungen oder rechtliche Änderungen können Ergebnisse beeinflussen; hierfür übernimmt die Agentur keine Haftung. Anzeigenbudgets verwaltet die Agentur treuhänderisch oder der Kunde zahlt direkt an den Anbieter; Abrechnungsmodell gemäß Angebot.
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; maximal jedoch auf die während der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt gezahlte Nettovergütung für die betroffene Leistung. Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung beschränkt.
Soweit nicht anders vereinbart, laufen Betreuungs-, Hosting-, Wartungs- und Retainer-Verträge auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende in Textform gekündigt werden. Gesetzliche Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt. Preis-/Leistungsanpassungen aus sachlichem Grund (z. B. Providerpreise, Lizenzkosten) sind mit Ankündigungsfrist von 6 Wochen möglich; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungszeitpunkt zu.
Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Designs, Schriften, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder erforderliche Zustimmungen vorliegen. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Inhalte durch den Kunden beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen streng vertraulich. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Zulässig sind Offenlegungen, soweit gesetzlich erforderlich oder an beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater.
Die Agentur ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit hinzuweisen und das Projekt (inkl. Logo, Kurzbeschreibung, Screenshots, Link) zu Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden. Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten gemäß geltendem Datenschutzrecht und ihrer Datenschutzerklärung. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, abrufbar unter yeahs.de/avv. Für die rechtssichere Ausgestaltung kundenseitiger Systeme (z. B. Cookie-Banner, Tracking, Newsletter, Rechtstexte) ist der Kunde verantwortlich, sofern die Agentur nicht ausdrücklich damit beauftragt ist.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfälle von Netzwerken/Cloud-Anbietern, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Fristen verlängern sich angemessen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bayreuth, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.